Wir verstehen uns als moderne Dienstleister, die sowohl für private als auch gewerbliche Mandanten tätig sind.
Wir verstehen uns als moderne Dienstleister, die sowohl für private als auch gewerbliche Mandanten tätig sind.
Wir sind bei dem Amts- und Landgericht sowie Oberlandesgericht Braunschweig zugelassen, vertreten Ihre Fälle aber selbstverständlich auch gern im gesamten Bundesgebiet vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Seit 2023 ist Rechtsanwältin Vanessa Fuest auch als Notarin in Braunschweig zugelassen.
Nach dem Abitur an der Neuen Oberschule in Braunschweig absolvierte ich ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen.
Während der Referendarsausbildung am Oberlandesgericht Braunschweig konnte ich meine Kenntnisse im Zivilrecht im Rahmen einer freiwilligen Wahlstation bei der Norddeutschen Landesbank vertiefen.
Nach dem Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens war ich in der Zeit von 2001-2010 in einer Anwaltssozietät im Landkreis Celle tätig.
Im Jahr 2006 habe ich mich als Fachanwältin für Familienrecht qualifiziert und bin seither mit zunehmender Spezialisierung überwiegend in den Fachgebieten Familienrecht und Erbrecht tätig. Gegenstand meiner Beauftragung ist dabei meistens die Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen, die Ehescheidung, die elterliche Sorge sowie Herbeiführung einer Umgangsrechtregelung, aber auch gerichtliche Anordnungen nach dem Gewaltsschutzgesetz zum Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Stalking).
Im Bereich des Familienrechts profitieren Sie somit von meiner zusätzlichen Qualifikation und langjährigen Erfahrung als Fachanwältin für Familienrecht.
Nach dem Abitur am Wilhelm-Gymnasium Braunschweig studierte ich an der Georg-August-Universität Göttingen Rechtswissenschaften; anschließend absolvierte ich mein Referendariat am OLG Braunschweig. Nach meiner Zulassung als Rechtsanwältin war ich bis 2010 in Bürogemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt Olaf Moschner in Wolfsburg vorwiegend im Bereich des Familienrechts zuständig. Nach der Geburt meines zweiten Kindes bin ich seit Ende 2010 als Rechtsanwältin in Braunschweig in Sozietät mit Frau Rechtsanwältin Vanessa Fuest weiterhin vorwiegend im Bereich des Zivilrechts, insbesondere des Familienrechts tätig. Daneben bearbeite ich Mandate im Bereich des Verwaltungsrechts.
Bereits seit dem Abitur habe ich meine Fremdsprachenkenntnisse durch Aufenthalte in Schottland und Frankreich vertieft und bearbeite daher auch Mandate, in denen die Korrespondenz in französischer, englischer oder spanischer Sprache geführt werden muss. Im Frühjahr 2012 habe ich mein Französischstudium an der Universität Leipzig in Form eines Fernstudiums abgeschlossen.
Außerdem befassen wir uns mit dem Verwaltungsrecht. Besondere Erfolge können wir hier bei der Geltendmachung des sog. Kinderzuschlags nach dem Bundeskindergeldgesetz gegenüber der Familienkasse verzeichnen.
Hierneben bearbeiten wir auch Mandate aus dem Bereich des Verkehrs-, Miet- und Reiserechts.
Darüber hinaus beraten wir auch zu Themen wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testamente.
Sie profitieren von unserer Erfahrung in fast allen Alltagsfragen, insbesondere also wenn es um eine Trennung, Ehescheidung, einen Verkehrsunfall, einen Streit mit Ihrem Nachbarn, Ihrem Arbeitgeber oder auch mit Behörden geht.
Wir verstehen es als unsere Pflicht, unseren Mandanten ein realistisches Bild Ihrer Chancen und Risiken aufzuzeigen, wobei wir selbstverständlich bestrebt sind, die wirtschaftlichen Aspekte der Angelegenheit im Auge zu behalten.
Wir verstehen uns als moderne Dienstleister, die sowohl für private als auch gewerbliche Mandanten tätig sind.
Aufgrund entsprechender Sprachkenntnisse von Frau Rechtsanwältin Klie sind wir überdies in der Lage, auch Mandate in französischer, spanischer und englischer Sprache zu übernehmen.
Wir beraten Sie gern, auf Wunsch auch außerhalb unserer Geschäftszeiten.
Seit 2023 ist Rechtsanwältin Vanessa Fuest auch als Notarin in Braunschweig tätig.
Das Notariat bietet Ihnen das gesamte Spektrum notarieller Beratungen und Dienstleistungen. Hierbei zählen Unterschriftsbeglaubigungen, Grundstückskaufverträge, Grundschuldbestellungen oder Handelsregisteranmeldungen, die Erstellung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Eheverträgen zu den Haupttätigkeitsbereichen.
Als Notarin berät Frau Fuest Sie gerne zu folgenden Themen:
Erben und Vererben
Testament, Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Erbauseinandersetzung, Erbausschlagung
Ehe und Familie
Ehevertrag, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, Sorgeerklärung
Vorsorgemaßnahmen
Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
Grundstücke und Immobilien
Grundstückskaufvertrag, Übergabevertrag (mit Vorbehaltsrechten wie Nießbrauch oder Wohnungsrecht), Grundschuldbestellung, Grundschuldlöschung, Eintragung von Dienstbarkeiten
Gesellschaften
Neugründung (z.B. GmbH oder UG), Geschäftsanteilsübertragungsvertrag, Umwandlung (z.B. Verschmelzung), Satzungsänderung, Handelsregisteranmeldungen
Im Zuge der Fortschreitung der Digitalisierung und einer immer breiter werdenden Palette von online-Dienstleistungsangeboten können wir Ihnen ab sofort unseren neuen Service anbieten:
Einfach und schnell zur Scheidung!
Sie übersenden uns das ausgefüllte (Interessenten -) Formular. Im Anschluss übersenden wir Ihnen den kostenlosen Entwurf eines Ehescheidungsantrags sowie eine Kostenkalkulation. Dies verpflichtet Sie zu nichts!
Sofern Sie sodann eine Vertretung in dem beabsichtigten Ehe-Scheidungsverfahren durch unser Büro wünschen und ein Mandatsverhältnis zustande kommt, reichen wir den Antrag auf Ehescheidung bei dem für Sie zuständigen Familiengericht ein und halten Sie über den Fortgang des Verfahrens lückenlos auf dem Laufenden.
Sie brauchen nichts weiter zu tun / zu veranlassen!
Die Kommunikation mit unserem Büro erfolgt per
E-Mail oder telefonisch – selbstverständlich kann aber bei Bedarf auch jederzeit ein persönlicher Besprechungstermin vereinbart werden.
Schließlich wird das Gericht einen in der Regel einmaligen Anhörungstermin anberaumen, in dem wir Sie selbstverständlich vertreten und diesen gemeinsam mit Ihnen wahrnehmen werden.
Der Scheidungstermin findet entgegen aller Werbeaussagen anderer Anbieter von Online- Scheidungen nicht virtuell statt, sondern lediglich die Kommunikation mit uns.
Hinweis:
Bei Ehen, die vor dem Scheidungsantrag maximal drei Jahre gedauert haben, wird grundsätzlich kein Versorgungsausgleich (= Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Rentenanwartschaften) durchgeführt, es sei denn ein Beteiligter beantragt dies ausdrücklich.
Für den Fall, dass die Ehedauer länger als drei Jahre beträgt, wird der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchgeführt. Hierfür ist zu Beginn des Ehescheidungsverfahrens ein sog. „Fragebogen zum Versorgungsausgleich“, der vom Gericht zur Verfügung gestellt wird, von Ihnen auszufüllen.